Allgemeine Geschäftsbedingungen (Anhängervermietung)

§ 1 Voraussetzungen der Miete
Anhänger werden nur an Personen bzw. Firmen vermietet, die einen gültigen Personalausweis vorlegen können und eine Kaution von mindestens 150,- € hinterlegen.

§ 2 Vermietung In das Ausland
Für Fahrten ins Ausland bedarf es in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Devisen und Zollbestimmungen sowie die Verkehrsvorschriften des Besuchslandes zu informieren und diese zu beachten. Der Mieter ist für alle Schäden (Beschädigung des Anhängers, Beschlagnahme, usw.) haftbar, die auf Fahrten im Ausland entstehen, ohne dass es eines Verschuldens bedarf. Er haftet dem Vermieter auch für einen etwaigen Mietausfall in Höhe der Tagesmiete (§ 8, Abs. 4) für die einzelnen Ausfalltage, ohne dass es eines Nachweises der Vermietmöglichleit bedarf.

§ 3 Vorbestellung
Vorbestellungen von Anhängern, auch mündlich oder fernmündlich, sind verbindlich. Der Anhänger braucht jedoch vom Vermieter nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrtantritt bereitgehalten zu werden. Der Vermieter haftet aus der Vorbestellung nicht, wenn das vorbestellte Fahrzeug nicht einsatzfähig ist.

§ 4 Anmietung im Auftrag einer Firma
Bei Anmietung eines Anhängers im Auftrag einer Firma, haftet bei Beschädigung des Hängers grundsätzlich die Person die beim Vermieter als Mieter aufgetreten ist. Etwaige Schadensersatzansprüche unsererseits werden ausschließlich an diesen gestellt.

§ 5 Übernahme
Mit der Übernahme des Anhängers erkennt der Mieter an, dass sich der Anhänger in verkehrssicherem, fahrbereitem und sauberem Zustand befindet und keinerlei Mängel aufweist. Erkennbare Mängel mü sen im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Behauptet der Mieter, dass bei der Übernahme des Anhängers nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat er dies zu beweisen.

§ 6 Mietdauer, Rückgabe
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag und ist nicht verhandelbar..
Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig.
Wird der Anhänger nicht rechtzeitig zurückgegben, haftet der Mieter für den Ausfall an Mieteinnahmen in voller Höhe ohne dass es dem Nachweis einer Vermietmöglichkeit bedarf.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Anhänger in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Vermieter kann noch innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Anhängers Mängel beanstanden.
Bei Überschreiten der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, den Anhänger auf Kosten des Mieters wieder in seinen Besitz zu bringen.

§ 7 Mieterrechte
Der Mieter ist berechtigt, den gemieteten Anhänger in verkehrsüblicher Weise zu benutzen. Der Mieter darf für andere auf ejgene Gefahr Güter und Waren entsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Anhängers und den gesetzlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsgesetze, Güterkraftverkehrsgesetz usw.) unter Beachtung der zulässigen Belastung des Anhängers befördern. Fahrer und sonstige beförderte Waren oder Gepäck sind nicht versichert. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche, die aus der Mitnahme oder Transport entstehen.

§ 8 Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger pfleglich zu behandeln und um seine Erhaltung besorgt zu sein. Dazu gehört auch die ständige Überwachung auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, Reifendruck, Bremsen, Beleuchtung.
Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Sicherung des Anhängers gegen Diebstahl verantwortlich und hat denselben bei Nacht an einem gesicherten Platz abzustellen und mit dem dazugehörenden Schloss zu sichern.
Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke sind alle Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Anhängers zu treffen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, gleich welcher Art, die durch eine auf der Fahrt vorkomende Betriebsunfähigkeit des Anhängers entstehen könnte.
Befördern von Schüttgut wie Sand, Kies usw. ist nur in besonderen geeigneten Behältern zulässig, die insbesondere das Fahrzeuginnere vor Schmutz und Schäden wirksam schützen.

§ 9 Reparaturen
Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich waren, übernimmt der Vermieter, sofern diese nicht durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden. Wird eine Reparatur erforderlich, deren Kosten der Vermieter zu tragen hat, ist dessen Einverständnis vorher einzuholen und die Weisung des Vermieters zu befolgen. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter nur die Reparaturen zu tragen, die für die betriebssichere Weiterfahrt ganz unerlässlich waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen.
Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten. Glas- und Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.

§ 10 Unfälle und sonstige Schäden
Der Mieter hat als Sicherheitsleistung vor Fahrtantritt eine Kaution zu stellen. Bei Rückgabe des Anhängers mit Mängeln, die der Mieter zu verantworten hat, wird die Kaution bis zur Schadensfeststellung zurückgehalten.
Der Anhänger ist Teilkasko ohne Insassenunfallversicherung versichert. Ein vollständiger Haftungsausschluss ist nicht möglich
Abgesehen von den Fällen des § 9. Abs. 1, haftet der Mieter dem Vermieter für alle während der Mietzeit eintretenden Beschädigungen des Anhängers, insbesondere für:
    a)    Reparaturkosten (inkl. beschädigter Stützräder)
    b)    Mietausfall gemäß Abs. 4
    c)    Wertminderung
    d)    Kosten der Rechtsberatung und etwaiger 
        Sachverständigengutachten usw.
Unter Verzicht auf den Nachweis der Vermietmöglichkeit haftet der Mieter dem Vermieter während der Reparatur des Anhängers in Höhe der Tagesmiete für den täglichen Mietausfall.
Der Mieter ist verprilchtet, bei Unfällen dem Vermieter, der Versicherung und der Polizei alle Auskünfte zu geben, die zur Aufklärung erforderlich sind. Bei Verkehrsunfällen sind Polizei und Vermieter sofort telefonisch unverzüglich zu benachrichtigen; Zeugen und alle sonstigen Beweismittel sind zu sichern.
Die Ersatzpflicht des Mieters entfällt insoweit, als ein ersatzpflichtiger Dritter seine Ersatzpflicht anerkennt und erfüllt bzw. zur Erfüllung in der Lage ist.

§ 11 Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Mieter kann weder mit einer Gegenforderung aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vermietfirma. Auf Verlangen des Vermieters wird auch bei einem Streitwert über 500,-€ die Zuständigkeit des Amtsgerichts anerkannt.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vorschriften dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Rückgabe
Der Mieter gibt den von innen gesäuberten Anhänger an dem vereinbarten Ort (Nollesweg 10, 41372 Niederkrüchten) und zur vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Wird bei Rückgabe des Anhängers festgestellt, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, so erhebt der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 50,- €.
Erhaltenes Zubehör bei eventuellem Verlust durch Diebstahl oder Beschädigung etc. werden mit folgenden Summen berechnet:
1 x Ersatzreifen 10” auf Felge (200,- €)
1 x Fahrzeugschein im Original oder grüne Versicherungskarte (25,- €)
1 x Schlüsselsatz (3 Stück; 25,- €)
1 x Auffahrrampe Alu mit Befestigung (200,- €)
1 x Ratschengurt 3.t oder Abdecknetz (je 25,- €)
1 x Adapter für Zugfahrzeug mit 7-poliger Steckdose (15,- €)

§ 13 GPS-Ortung
Der Mieter bestätigt, dass er von dem Vermieter informiert wurde, dass in den Mietobjekten ein GPS-Ortungssystem eingebaut ist, welches von dem Vermieter aktiviert werden kann, z.B. zur Aufklärung eventueller Diebstähle. Hierzu können Standort, Datum und Uhrzeit erfasst werden. Eine Deaktivierung von Mieterseite ist zu unterlassen und wird mit einer Tagesmiete in Rechnung gestellt.

Der Mieter erteilt mit der Unterzeichnung der Mietvereinbarung seine Zustimmung zur Erhebung der Daten durch das GPS-Ortungssystem sowie deren Übermittlung an die Anhängervermietung Niederkrüchten, Nollesweg 10, 41372 Niederkrüchten. 


WICHTIGER ZUSATZINFOS:

  • Zum Mietende ist der Anhänger im gesäuberten Zustand zu übergeben (innen & außen). Ist der Mieter seinen Reinigungspflichten nicht oder nur teilweise nachgekommen, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mind. 25,- € berechnet

  • Für die 100 km/h-Erlaubnis müssen bestimmte Massenvehältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehaltenwerden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt dabei vom Leergewicht des Zugfahrzeuges ab. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Verordnung verantwortlich

  • Ab einer bestimmten Kilometerleistung berechnen wir eine Kostenpauschale pro Tag (ab 300 - 15,-€, ab 600 - 25-€). Die Kilometerangabe ist im Vorraus zu benennen und wird dem Mietbetrag zuaddiert. Bei absichtlich falschen Angaben zur Kilometerleistung kann eine Tagesmiete als Strafgebühr erhoben werden

  • Wegen Umsturzgefahr sind Fahrten bei Stum untersagt

 

 

 

Wichtige Informationen zur Wohnwagenvermietung

Ausstattung

Unser Wohnwagen bietet Platz für bis zu 6 Personen und überzeugt mit einem familienfreundlichen Grundriss. Zur Ausstattung gehören ein französisches Bett im Bug, eine gemütliche Mittelsitzgruppe sowie Etagenbetten im Heck.

  • Folgende Leistungen sind bereits im Mietpreis enthalten:

  • Campingtisch und Stühle für bis zu 6 Personen

  • Stromanschlusskabel inkl. Adapter

  • WC-Chemie

  • 4 Rollen WC-Papier

  • Fest montierte Markise

  • Ausführliche Einweisung bei Fahrzeugübergabe

 

Rauchen ist im Wohnwagen strengstens untersagt. Bei Verstößen behalten wir uns vor, die Kaution vollständig einzubehalten sowie eventuell darüber hinausgehende Reinigungskosten geltend zu machen.

Haustiere sind nicht gestattet.

 

Übernahme und Rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe des Wohnwagens erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte planen Sie für die Fahrzeugübergabe inklusive Einweisung etwa 30 bis 60 Minuten ein.

An Sonn- und Feiertagen finden grundsätzlich keine Übergaben oder Rücknahmen statt.

 

Mietdauer

  • Mindestmietdauer: 4 Tage

  • Hauptsaison (April bis Oktober): 149 € pro Tag

  • Nebensaison (November bis März): 129 € pro Tag

Um nachfolgenden Mietern eine pünktliche Übernahme zu ermöglichen, bitten wir um die Einhaltung der vereinbarten Rückgabezeit.

Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angefangene zusätzliche Miettag zum jeweils gültigen Tagespreis berechnet. Entstehende Folgekosten oder Schadenersatzansprüche Dritter gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

 

Reinigung

Der Wohnwagen ist besenrein zurückzugeben.

Für die Endreinigung wird immer eine Pauschale von 89 € berechnet.(Unabhängig von der Mietdauer)

Bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen behalten wir uns vor, zusätzliche Reinigungskosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

Kaution

Die Kaution beträgt 2.500 €.

Sie ist bei der Fahrzeugübernahme zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Wohnwagens zurückerstattet, sofern keine Schäden oder sonstigen Beanstandungen vorliegen.

 

Bezahlung

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig.

Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bei Übernahme des Wohnwagens zu entrichten.

 

Führerschein und Zugfahrzeug

Für das Ziehen des Wohnwagens ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich.

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass die vorhandene Fahrerlaubnis ausreichend ist und das Zugfahrzeug die erforderliche Anhängelast aufweist.

Bitte prüfen Sie vor Reiseantritt insbesondere die zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeugs sowie die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Gesamtgewichts von Zugfahrzeug und Anhänger.

 

 

Wichtige Informationen zur Schlauchbootvermietung

Ausstattung

Unser Schlauchboot bietet ausreichend Platz für entspannte Ausflüge auf dem Wasser und eignet sich ideal für Familien, Angler oder Freizeitkapitäne.

Im Mietpreis enthalten sind:

  • Schlauchboot inklusive Zubehör

  • Paddel

  • Luftpumpe

  • Sicherheitsausrüstung gemäß Ausstattung

  • Ausführliche Einweisung bei Übergabe

Bitte behandeln Sie das Boot sorgfältig und halten Sie sich an die geltenden Vorschriften auf den jeweiligen Gewässern.

 

Übernahme und Rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte planen Sie für die Einweisung und Übergabe etwa 20 bis 30 Minuten ein.

Das Boot ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

 

Mietdauer

  • Mindestmietdauer: 3 Tage

Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angefangene zusätzliche Miettag zum gültigen Tagespreis berechnet.

Entstehende Folgekosten oder Schadenersatzansprüche durch verspätete Rückgabe gehen zu Lasten des Mieters.

 

Reinigung

Das Schlauchboot ist in sauberem Zustand zurückzugeben.

Für die Endreinigung wird eine Pauschale von 79 € berechnet.

Bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen behalten wir uns vor, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

 

Kaution

Die Kaution beträgt 1.000 €.

Sie ist bei der Übergabe zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Beanstandungen vorliegen.

 

Bezahlung

Bei Buchung ist eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises fällig.

Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe des Bootes zu entrichten.

 

Führerschein und Nutzung

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die gesetzlichen Bestimmungen für das jeweilige Gewässer einzuhalten.

Soweit ein Bootsführerschein erforderlich ist, muss dieser bei Übergabe vorgelegt werden.

Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit verursachten Schäden, Bußgelder oder Verstöße gegen geltende Vorschriften.

 

Sicherheit

Das Tragen von Rettungswesten wird ausdrücklich empfohlen.

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind strengstens untersagt.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.